11. Juni 1994: Schwulenparagraf wird abgeschafft

Erst 1994 wird der Paragraf 175, der sogenannte Schwulenparagraf, durch den Bundestag abgeschafft. Ein Stück Nazigesetzgebung weniger.

Der sogenannte „Schwulenparagraf“ wurde 1871 im Deutschen Reich eingeführt und bestrafte „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern mit bis zu sechs Monaten Gefängnis. Die Nationalsozialist*innen verschärften die Verfolgung erheblich, sodass schon ein Kuss oder ein begehrlicher Blick zu einer Gefängnisstrafe führen konnte: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.“ Bei „schwerer Unzucht“ drohten bis zu zehn Jahre Zuchthaus. Rund 100.000 Homosexuelle wurden im Dritten Reich verschleppt, gefoltert und ermordet.

Menschenverachtendes Nazigesetz in der BRD

Entgegen der Hoffnungen vieler Homosexueller behielt die Bundesrepublik Deutschland die scharfe Nazi-Fassung des „Schwulenparagrafen“ bei, während die DDR zur alten Fassung zurückkehrte. In Westdeutschland wurden mithilfe der „Rosa Listen“ der Nazis etwa 100.000 Verfahren gegen Homosexuelle eingeleitet, von denen die Hälfte zu rechtskräftigen Verurteilungen führte. Zwar wurden 1969 einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen straffrei gestellt, aber die Sammlung von Daten von Homosexuellen wurde tausendfach fortgesetzt.

Wenn auch der § 175 StGB möglicherweise abgeschafft wird, so wäre doch zu erwägen, ob nicht im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere der männlichen Jugend, eine gewisse polizeiliche Registrierung und Überwachung des entsprechenden Personenkreises beibehalten werden sollte. […] Es geht nichts über ein mit griffelspitzischer Sorgfalt geführtes Homosexuellenregister. Denn aus diesen Kreisen, das ist nun einmal nicht zu leugnen, kommen die gefährlichen pädophilen Triebtäter.

Ein Staatsanwalt kurz vor der 1. Reform von §175 1969 in der Zeitschrift „Kriminalistik“

Noch 1978 wurden Homosexuellenkarteien als notwendig erachtet. Trotz Löschung von Strafregistereinträgen nach 1969 blieben polizeiliche Datensammlungen bestehen. 1980 wurde bestätigt, dass keine umfassende Bereinigung der Altakten stattfand. Auch Europol nutzt Informationen über das Sexualleben von Personen.

Vor der Wiedervereinigung setzte die DDR durch, dass der Paragraf 175 und der Schwangerschaftsabbruch nicht ins gesamtdeutsche Recht übernommen wurden. Expert*innen glauben, dass ohne die Wiedervereinigung die Abschaffung des Paragrafen 175 noch länger gedauert hätte.

Polizeiskandal 2005

Polizeibehörden in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen führten spezielle Register für Homosexuelle und klassifizierten deren Treffpunkte als potenzielle Tatorte. Das Programm IGVP ermöglichte die Erfassung und gezielte Suche nach Homosexuellen. Durch Beschwerden von Velspol NRW e.V. (Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter) wurde die Datensammlung 2005 bekannt. Trotz Protesten sperrten Bayern und Thüringen diese Suchmöglichkeiten zunächst nicht, taten es aber später unter öffentlichem Druck. NRW sperrte die Suchoptionen sofort.

Fortschritt

Unter der rot-grünen Regierung wurde 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz eingeführt, und 2017 setzte die Regierung unter Angela Merkel die Ehe für alle durch. Seit 2018 ist es im Personenstandsregister möglich, ein drittes Geschlecht anzugeben. Kürzlich wurde außerdem das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, das trans- und intergeschlechtlichen Personen mehr Selbstbestimmung einräumt.

Queerfeindlichkeit nimmt weiter zu

30 Jahre nach Abschaffung des Paragrafen 175 ist die Situation für queere Menschen in Deutschland gemischt. Laut einer Ipsos-Studie sind fast drei Viertel der Deutschen gegen Diskriminierung der queeren Community. Doch bei jungen Männern nehmen queerfeindliche Ansichten zu, während sie bei Frauen weiter abnehmen. 2023 wurden rund 1500 Delikte gegen die sexuelle Orientierung polizeilich erfasst. Seit zehn Jahren steigen diese Attacken kontinuierlich an. Der Lesben- und Schwulenverband fordert daher dringend einen Zusatz im Artikel 3 des Grundgesetzes zur Gleichbehandlung aller Menschen, um Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität zu verhindern.

Links

NRW: Skandal um Rosa Liste bei Polizei – Norbert Blech auf Queer.de

„Schwulenparagraf“ in Deutschland vor 30 Jahren abgeschafft – Oliver Pieper auf DW.com

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